Frequently asked questions.
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Erfolgt die Bildung in beruflicher Praxis nacheinander in verschiedenen Betrieben, so kann der Vertrag für die Dauer des jeweiligen Bildungsteils abgeschlossen werden. Bei Beginn der beruflichen Grundbildung müssen alle Lehrverträge der verschiedenen Betriebe abgeschlossen sein.
Ja, die Bildung in beruflicher Praxis kann von mehreren Betrieben gemeinsam übernommen werden. Findet die berufliche Grundbildung in einem solchen Lehrbetriebsverbund statt, so schliesst der Leitbetrieb oder die Leitorganisation mit den Lernenden den Lehrvertrag ab. Der Leitbetrieb oder die Leitorganisation ist in jedem Fall für die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten verantwortlich.
BBG Art. 16 Abs. 2 lit. a; BBV Art. 8
Um eine systematische Bildung und die Einhaltung des Bildungsplans zu gewährleisten, ist eine Absprache unter den beteiligten Betrieben erforderlich. In einer Vereinbarung werden Inhalt und Dauer der einzelnen Bildungsteile festgehalten.
Möglich ist auch, dass die Bildung in beruflicher Praxis nacheinander in verschiedenen Betrieben stattfindet und Verträge für die Dauer des jeweiligen Bildungsteils abgeschlossen werden. Die Probezeit für jeden Bildungsteil dauert in der Regel jeweils einen Monat. Zu Beginn der beruflichen Grundbildung müssen alle Lehrverträge mit den verschiedenen Betrieben abgeschlossen sein.